Gebäudemodernisierungsgesetz: Gebäudeautomation schon ab 70 kW
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Es ändert das bisherige Gebäudeenergiegesetz umfassend und übernimmt zentrale Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie. Für bestehende Nichtwohngebäude wird die Pflicht zur Gebäudeautomation deutlich ausgeweitet: Gebäude, deren Anlagen für Heizung, Klimatisierung oder kombinierte Lüftung mehr als 70 kW Nennleistung haben, müssen bis zum 31. Dezember 2029 mit einem System zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgestattet sein, sofern das technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Bisher lag die Schwelle bei 290 kW.
Quellen: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 · Energiekosten 360